Magmacore Code of Conduct (CoC)

Bei Magmacore steht das Miteinander an erster Stelle. Für uns, das Magmacore-Team, ist dies ein zentraler Wert, der unser Handeln und unsere Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern prägt. Unser Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Respekt basiert. Die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sowie unseres Verhaltens gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit sind in diesem Dokument zusammengefasst.

1. Einhaltung von Gesetzen

Wir erwarten von allen Geschäftspartnern die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Rechtskonformität ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit.

2. Kinderarbeit und jugendliche Beschäftigung

Personen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesterwerbsalter des jeweiligen Landes dürfen nicht beschäftigt werden. Alle Geschäftspartner sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Beschäftigung von Personen unter dem gesetzlichen Mindestalter verhindern. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet und auf keinen Fall unter 15 Jahren. Der Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten ist eine Grundvoraussetzung unserer Geschäftspraktiken.

3. Diskriminierung

Diskriminierung jeglicher Art bei der Anstellung und Beschäftigung ist untersagt. Unterscheidungen, Ausschließungen oder Bevorzugungen aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, politischer Meinung, Glaubenszugehörigkeit, Herkunft, Nationalität oder sexueller Orientierung sowie aufgrund persönlicher Merkmale sind verboten.

4. Arbeitnehmerrechte

Wir dulden keine Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit. Jede Art von Gefängnisarbeit wird abgelehnt. Kein Arbeitnehmer darf direkt oder indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zu einer Beschäftigung gezwungen werden. Beschäftigte müssen sich freiwillig zur Arbeit zur Verfügung stellen. Alle Arbeitnehmer sind mit Würde und Respekt zu behandeln und dürfen keiner verbalen, psychischen, physischen, sexuellen oder körperlichen Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt werden.

Unsere Geschäftspartner sind auch für solche Arbeitnehmer verantwortlich, die über Agenturen oder Vermittler beschäftigt werden. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, sich Vereinigungen ihrer Wahl anzuschließen, diese zu gründen und kollektive Verhandlungen zu führen. Die Arbeitszeiten inklusive Mehrarbeit müssen den geltenden gesetzlichen oder industriellen Standards entsprechen, je nachdem welche Regelung strenger ist. Mehrarbeit ist gemäß den innerstaatlichen Normen zu vergüten.

5. Vergütung

Unsere Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass die den Beschäftigten gezahlten Löhne mindestens dem gesetzlichen, tariflichen oder branchenüblichen Mindestlohn entsprechen. Wenn es weder gesetzliche noch branchenübliche Mindestlöhne gibt, muss der gezahlte Lohn ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu decken, unter Berücksichtigung individuell hinzutretender Umstände.

6. Gesundheit und Sicherheit

Unsere Geschäftspartner müssen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle beteiligten Personen schaffen. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Tätigkeit zu vermeiden. Geschäftspartner müssen Systeme und Prozesse einrichten, um potenzielle Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit zu entdecken, zu vermeiden oder darauf zu reagieren. Beschäftigte müssen regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult werden. Dies ist zu dokumentieren.

7. Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt ist ein integraler Bestandteil unserer Geschäftspraxis. Unsere Geschäftspartner müssen alle geltenden Umweltnormen einhalten und kontinuierlich an der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen arbeiten. Dies umfasst die Einhaltung von Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung, Emissionen und Abwasserbehandlung.

8. Bestechung und Korruption

Wir tolerieren keine Form der Bestechung oder Korruption. Unsere Geschäftspartner und deren Beschäftigte müssen so handeln, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Ein geschäftliches Verhalten, das auf Fairness und der Einhaltung geltender nationaler und internationaler Normen basiert, ist unerlässlich. In Ländern, in denen Geschenke der Sitte entsprechen, muss darauf geachtet werden, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden.

9. Überwachung des Verhaltenskodex

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, auf Anfrage ein Audit zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex in ihren Arbeits- und Produktionsstätten durchführen zu lassen. Sie garantieren, dass wir selbst oder autorisierte Dritte im Bedarfsfall die Einhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex überprüfen dürfen. Bei Feststellung der Nichteinhaltung ist der Geschäftspartner verpflichtet, unverzüglich Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Ausreichend Zeit wird für die Umsetzung der Maßnahmen gewährt.

10. Beschwerdeverfahren

Hinweise und Beanstandungen zu Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex können jederzeit, auch anonym, an uns gemeldet werden. Die anzeigende Person muss im guten Glauben über die Richtigkeit der Meldung sein. Geschäftspartner garantieren, dass keine benachteiligenden Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen gegen die anzeigende Person ergriffen werden.

Mit diesem Code of Conduct verpflichten wir uns, gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern eine respektvolle, faire und verantwortungsbewusste Geschäftsbeziehung zu pflegen. Unser Ziel ist es, nachhaltigen Erfolg durch ethisches und rechtmäßiges Handeln zu erreichen.